Vom „Kriegszitterer“ über die Frauenbewegung zur Psychotraumatologie
Die Geschichte der Menschheit ist voller Gewalt: Krieg, Misshandlung, Vergewaltigung, Organisierte Kriminalität – und sie ist auch voller Missachtung der Opfer von Gewalt. Erst in den letzten hundert Jahren hat sich in der Gesellschaft die Erkenntnis durchgesetzt, dass das Erleben von Gewalt nicht nur körperliche Wunden, sondern auch seelische und psychobiologische Verletzungen und Störungen verursacht.
Den aus dem Ersten Weltkrieg heimkehrenden traumatisierten Soldaten (sogenannte „Kriegszitterer“) wurde noch unterstellt, dass ihre Symptome keinen Krankheitswert haben, sondern Ausdruck eines unberechtigten Begehrens nach Rente sind. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg herrschte in Deutschland noch die Auffassung, dass Menschen ohne Vorschädigung und mit normaler Konstitution auch schwerste seelische Belastungen ohne bleibende psychische Schäden überstehen.
In anderen europäischen Ländern und Amerika fand durch die Arbeit mit Holocaustüberlebenden und später Veteranen des Vietnamkrieges und Opfern häuslicher Gewalt ein Umdenken statt. 1980 wurden die Posttraumatische Belastungsstörung und Dissoziative Störungen als psychische Diagnosen in das DSM-III aufgenommen.
Psychotraumatologische Konzepte und Behandlungsmethoden wurden (weiter-) entwickelt und verbreitet. Die Frauenbewegung hat öffentlich gemacht, was sexualisierte und andere Gewalt gegen Frauen und Kinder bedeutet. Bundesweit entstanden Notrufe, Frauenhäuser und Beratungsstellen. Staatliche Aktionsprogramme und Gesetzesänderungen folgten.
Dennoch: Es bleibt viel zu tun! Bis heute müssen sich Gewaltopfer angemessene Unterstützung und Entschädigungsleistungen oft mühsam erkämpfen oder erhalten keine (ausreichende) Hilfe. Und bis heute wird nur ein kleiner Bruchteil der Täter*innen zur Verantwortung gezogen.
Die Diskussion über Multiple Persönlichkeiten
Auch die Diskussion über Multiple Persönlichkeiten ist mehr als hundert Jahre alt. Die erste konkrete Beschreibung stammt von 1885. Aber vielleicht beschreiben auch viele der in den Jahrhunderten davor aufgezeichneten Fälle von „Besessenheit“ oder „umgetauschter“ bzw. „gespaltener“ Persönlichkeit eigentlich dasselbe Phänomen. Pierre Janet beschrieb Ende des 19. Jahrhunderts Dissoziation als Desintegration und Fragmentierung des Bewusstseins. Darauf aufbauend wurden Theorien und Konzepte zu Dissoziation und DIS weiter entwickelt.
Inzwischen hat die Multiple Persönlichkeit als Dissoziative Identitätsstörung bzw. Multiple Persönlichkeitsstörung Eingang in die Diagnosehandbücher DSM und ICD gefunden. Das Konzept der Strukturellen Dissoziation (Nijenhuis, van der Hart u.a.) bietet einen hilfreichen Ansatz zum Verstehen psychobiologischer Grundlagen der Dissoziation. Theorien und Therapien zur Arbeit mit Persönlichkeitsanteilen haben große Verbreitung gefunden.
Wissenschaftliche Studien (vgl. Gast u.a. 2006) fanden eine Häufigkeit der DIS von 0,5% bis 1% in der Allgemeinbevölkerung und 5% bei Psychiatriepatient*innen. Obwohl dies eine ähnliche Häufigkeit wie bei der Borderline-Persönlichkeitsstörung ist, ging die ICD-10 immer noch davon aus, dass DIS eine seltene Erkrankung ist. Dementsprechend gering ist das Wissen über DIS bei den meisten Professionellen im Medizin- und Sozialsystem. DIS wird häufig nicht gesehen, und/oder z.B. als Schizophrenie fehldiagnostiziert. Die überarbeitete und 2022 in Kraft getretene Fassung ICD-11 enthält deutliche Verbesserungen, u.a. eine dem wissenschaftlichen Stand der Forschung angepasste Diagnose Dissoziative Identitätsstörung und eine neue Diagnose Partielle Dissoziative Identitätsstörung.
DIS ist eine Traumafolgestörung, die vor allem aufgrund schwerer Gewalt in früher Kindheit entsteht. Das Anerkennen der Existenz von DIS konfrontiert mit der Tatsache, dass in unserer Gesellschaft Kindern lebensbedrohliche Gewalt zugefügt und ihnen nicht (ausreichend) geholfen wird. Und es konfrontiert auch mit Erzählungen und Praxiserfahrungen, nach denen Täter und Täterinnen aus dem Bereich der Organisierten Rituellen Gewalt gezielt und planvoll das Bewusstsein von Kindern aufspalten und Dissoziative Identitätsstrukturen erzeugen.
Mit eigenen Worten
„Nun bin ich 63 Jahre alt und habe es nie gewagt, mit jemandem darüber zu sprechen.“
Anonym, in: Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs (2011). Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann. S. 23, http://www.beauftragter-missbrauch.de
„Gewalttaten verbannt man aus seinem Bewusstsein – das ist eine normale Reaktion. Bestimmte Verletzungen des Gesellschaftsvertrags sind zu schrecklich, als dass man sie laut aussprechen könnte: Das ist mit dem Wort „unsagbar“ gemeint. (…) Menschen, die ein Trauma überlebt haben, erzählen davon oft so gefühlsbetont, widersprüchlich und bruchstückhaft, dass sie unglaubwürdig wirken. Damit ist ein Ausweg aus dem Dilemma gefunden, einerseits die Wahrheit sagen und andererseits Stillschweigen wahren zu müssen. Erst wenn die Wahrheit anerkannt ist, kann die Genesung des Opfers beginnen.“
Judith Lewis Herman (1994): Die Narben der Gewalt, S.9.
„Das traumatische Erlebnis lässt sich aus der Biographie nicht mehr entfernen. …Aber es lässt sich natürlich mit ihm leben. Und es hängt ungeheuer viel davon ab, welchen Platz es in der künftigen Biographie einnimmt. (…) Die Lebensbedingungen, die ein Traumatisierter nach dem Ende der aktuellen Traumatisierung hierfür vorfindet, sind dafür oft entscheidend. Sehr grob gesprochen kommt es darauf an, ob die nach dem Trauma gemachten Erfahrungen dessen Effekte verstärken oder nicht, ob das Trauma in der Biographie singulär bleibt oder ob es als Teil einer Sequenz erlebt werden muss, die das künftige Leben bestimmt. Zu solchem künftigen Leben gehört auch entscheidend die Anerkennung, dass das Verbrechen ein Verbrechen, d.h. nicht ein Unglück, sondern ein Unrecht war. Etwas, das nicht nur leider passiert ist, sondern etwas, das nicht hätte passieren dürfen.“
Jan Philipp Reemtsma (2004). Vorwort. In: Lüdke, C., Clemens, K. (Hg.) (2004): Vernetzte Opferhilfe. Handbuch der psychologischen Akutintervention, S. 11.
„Die Begutachtungen im Rahmen des OEG sind einfach menschenverachtend. Man saugt sich so was doch nicht aus den Fingern, jetzt wird das Opfer zum Täter gemacht und ich frage mich, ob das nicht alles System hat.“
Anonym, in: Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs (2011), S. 23.
„Aber einem krebskranken Menschen sagt man auch nicht nach zwei Jahren – so der Behandlungszeitraum, welcher von der Krankenkasse genehmigt wird, ist jetzt um und wir übernehmen jetzt die Kosten der Behandlung nicht mehr. (…) Ich verstehe es einfach nicht, warum gerade Traumapatienten so große Steine in den Weg gelegt werden?“
B. Z. in Igney, C. (2011): PatientIn, NutzerIn, Mitstreiterin? Vernetzungs- und Versorgungsstrukturen aus der Betroffenenperspektive. In: Huber, M. (2011): Viele Sein, S. 410.
„Es ist wichtig, eine Vertrauensperson zu haben, die einem glaubt.“
„Anerkennung des Leids von Opfern durch Politik macht Mut.“
„Alle in der Gesellschaft müssen über dieses Thema Bescheid wissen, um für Betroffene Kinder ansprechbar zu sein bzw. weitergehende Hilfe zu organisieren.“
Anonym, in: Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs (2011), S. 58, 78 und 200.
Literatur
Ellenberger, H. F. (1996/1970): Die Entdeckung des Unbewussten. Zürich: Diogenes.
Gast, U., Rodewald, F., Hofmann, A., Mattheß, H., Nijenhuis, E. S., Reddemann, L., Emrich, H. M. (2006): Dissoziative Identitätsstörung – häufig fehldiagnostiziert. Deutsches Ärzteblatt 103 (47): A 3193-3200.
Gysi,J. (2021). Diagnostik von Traumafolgestörungen. Multitaxiales Trauma-Dissoziations-Modell nach ICD-11. Bern: Hogrefe.
Herman, J. L. (1994): Die Narben der Gewalt. München: Kindler.
Eckart, W. U. (2012): „Entgegen der Stimmung im Land.“ Deutsche Diskurse um Gewalttraumatisierung im Nationalsozialismus und die „Entschädigung“ der Opfer. Trauma & Gewalt Jg. 6, Heft 1, S. 6-15.
Reemtsma, J. P. (1998): Im Keller. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Tb.
Stang, K., Sachsse, U. (2007): Trauma und Justiz. Stuttgart: Schattauer.
Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs (2011). Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann. http://www.beauftragter-missbrauch.de
Van der Hart, O., Nijenhuis, E. R. S., Steele, K. (2008): Das verfolgte Selbst. Strukturelle Dissoziation und die Behandlung chronischer Traumatisierung. Paderborn: Junfermann.
Zobel, M. (Hrsg.) (2006): Traumatherapie. Eine Einführung. Bonn: Psychiatrie-Verlag.